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ZAHNFÜLLUNG: WAS ZAHLT DIE KASSE SEIT 2025?

Ratgeber · 6 Minuten Lesezeit · Stand September 2026

Seit dem 1. Januar 2025 ist Amalgam in der EU für neue Füllungen verboten. Für gesetzlich Versicherte heißt das: Die Kassenfüllung im Seitenzahn ist jetzt zahnfarben, und sie kostet weiterhin nichts. Trotzdem bekommen viele Patienten ein Angebot mit Zuzahlung. Warum? Weil es drei Wege gibt, ein Loch zu verschließen, und die Kasse nur einen davon vollständig bezahlt. Hier steht, welcher das ist, was die anderen kosten und wann die Kassenfüllung völlig ausreicht. (Den Betrag für Ihren Zahn bekommen Sie bei uns immer vorher schriftlich.)

Was seit 2025 Kassenleistung ist

Im Frontzahnbereich zahlt die Kasse wie bisher die zahnfarbene Kompositfüllung, die mit dem Zahn verklebt wird. Im Seitenzahnbereich sind seit 2025 die sogenannten selbstadhäsiven Füllungsmaterialien die Regelleistung. Das sind zahnfarbene Werkstoffe, die von selbst am Zahn haften und in einem Stück eingebracht werden. Lässt sich ein Defekt damit nach den Regeln der Zahnheilkunde nicht versorgen, zahlt die Kasse ein Bulk-Fill-Komposit. Beides ohne Zuzahlung. Amalgam kommt nur noch in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmen infrage.

Warum dann überhaupt eine Zuzahlung?

Weil „zahnfarben“ zwei sehr verschiedene Dinge meinen kann. Die Kassenfüllung wird in einfacher Technik gelegt: Material einbringen, aushärten, fertig. Das ist solide Zahnmedizin und für kleine Defekte oft genau richtig. Aufwendiger ist die Kompositfüllung in Mehrschichttechnik. Dabei bauen wir den Zahn Schicht für Schicht auf, härten jede Schicht einzeln und passen Farbe und Form dem Nachbarzahn an. Das dauert länger, hält bei größeren Defekten meist besser und ist kaum zu sehen. Noch eine Stufe darüber liegen Inlays und Teilkronen aus Keramik, die nach einem digitalen Scan gefertigt und eingeklebt werden.

Für diese beiden Wege gibt es die Mehrkostenvereinbarung. Die Kasse zahlt den Betrag, den die Kassenfüllung gekostet hätte. Sie zahlen die Differenz. Den Kassenanteil rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab, Sie bekommen eine Rechnung nur über die Mehrkosten. Und Sie unterschreiben vorher. Ohne Ihre Unterschrift entsteht keine Zuzahlung.

Grafik: Zuzahlung bei einer Füllung im Seitenzahn, Kassenfüllung, Komposit in Mehrschichttechnik und Keramik-Inlay im Vergleich
Der Kassenanteil bleibt gleich. Je aufwendiger die Füllung, desto größer Ihr Anteil.

Was die drei Wege kosten

Weg Sinnvoll bei Ihre Zuzahlung
Richtwert je Zahn
Kassenfüllung (selbstadhäsiv oder Bulk-Fill) kleinen Defekten, hinten, wenig Kaudruck 0 €
Komposit in Mehrschichttechnik mittleren Defekten, sichtbaren Stellen 50 bis 150 €
Keramik-Inlay oder Teilkrone großen Defekten, fehlendem Höcker 400 bis 800 €

Bundesweite Richtwerte, Stand 2026. Den Betrag für Ihren Zahn nennt die Mehrkostenvereinbarung, die Sie vor der Behandlung bekommen.

Die Spanne kommt von der Größe. Eine Füllung kann eine, zwei oder drei Flächen des Zahns betreffen, und jede Fläche bedeutet mehr Arbeit. Bei Keramik kommt die Herstellung dazu: Wir fertigen Inlays und Teilkronen nach dem Scan direkt in der Praxis. Das braucht eine längere Sitzung als eine Kompositfüllung, dafür sitzt das Ergebnis meist am selben Tag.

Was gilt für Ihren Zahn?

Wählen Sie, was am ehesten zutrifft. Sie sehen, was die Kasse übernimmt und womit Sie rechnen können.

Wann die Kassenfüllung völlig ausreicht

Öfter, als man denkt. Bei kleinen Defekten an den hinteren Zähnen sieht niemand einen Unterschied, und die Belastung ist gering. Das sagen wir Ihnen dann auch so. Bei großen Füllungen sieht die Rechnung anders aus. Ein Backenzahn trägt beim Kauen viel Druck, und eine einfache Füllung über mehrere Flächen ist früher wieder fällig. Dann lohnt sich der aufwendigere Weg, weil der Zahn seltener nachbehandelt werden muss. Ist der Defekt so groß, dass die Wände des Zahns zu dünn werden, hilft nur noch eine Krone (wie die Kasse sich daran beteiligt, steht im Ratgeber zur Zahnkrone).

Und die alte Amalgamfüllung?

Die bleibt, solange sie dicht ist. Das Verbot gilt für neue Füllungen und hat mit dem Quecksilber zu tun, das bei Herstellung und Entsorgung in die Umwelt gelangt. Eine intakte Füllung herauszubohren, kostet gesunde Zahnsubstanz. Die Kasse zahlt den Austausch ohne medizinischen Grund deshalb grundsätzlich nicht. Anders ist es, wenn die Füllung undicht, gebrochen oder von Karies unterwandert ist. Dann wird sie ersetzt, als Kassenleistung oder mit Zuzahlung, je nachdem, welchen Weg Sie wählen.

So läuft es bei uns in Rheine

Wir schauen uns den Zahn an, zeigen Ihnen den Defekt auf dem Bild und nennen die Wege, die infrage kommen, mit Zahlen. Dann entscheiden Sie. Welche Füllung zu welchem Defekt passt, können Sie vorab mit dem Füllungs-Check auf unserer Seite zu Zahnfüllungen durchspielen. Gelegt wird jede Füllung mit Betäubung, wenn Sie das möchten. Wer Angst vor dem Zahnarzt hat, sagt es bei der Buchung, dann planen wir mehr Zeit ein. Und damit aus dem kleinen Loch kein großes wird: Bei der Zahnreinigung sehen wir beginnende Karies, lange bevor sie wehtut.

Erst die Zahlen, dann die Füllung. Buchen Sie einen Termin, Sie bekommen alle Wege mit Kosten erklärt.

Termin online buchen 05971 6334 anrufen

Häufige Fragen

Ist Amalgam jetzt verboten?

Für neue Füllungen ja, seit dem 1. Januar 2025 in der ganzen EU. Ausnahmen gibt es nur in seltenen, medizinisch begründeten Fällen. Bestehende Amalgamfüllungen dürfen bleiben.

Muss ich meine alten Amalgamfüllungen austauschen lassen?

Nein, solange sie dicht sind. Das Herausbohren kostet gesunde Zahnsubstanz, und die Kasse übernimmt den Austausch intakter Füllungen ohne medizinischen Grund grundsätzlich nicht.

Was ist eine Mehrkostenvereinbarung?

Eine schriftliche Vereinbarung vor der Behandlung. Sie wählen eine aufwendigere Füllung, die Kasse zahlt den Betrag der Kassenfüllung, Sie die Differenz. Ohne Ihre Unterschrift entsteht keine Zuzahlung.

Wie lange hält eine Zahnfüllung?

Eine sorgfältig gelegte Kompositfüllung hält oft acht bis zehn Jahre, ein Keramik-Inlay häufig fünfzehn Jahre und länger. Einfache Füllungen sind bei großen Defekten früher fällig. Pflege, Zähneknirschen und die Größe des Defekts spielen mit hinein.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung die Zuzahlung?

Viele Tarife erstatten Kompositfüllungen und Inlays ganz oder zum Teil. Schauen Sie in Ihre Bedingungen, bevor Sie sich entscheiden, und reichen Sie danach unsere Rechnung ein.

Tut das Legen einer Füllung weh?

Mit Betäubung spüren Sie in der Regel nur Druck. Kleine Füllungen gehen manchmal auch ohne. Sagen Sie uns vorher, wenn Sie Angst haben, dann arbeiten wir in Ihrem Tempo.

Dr. Julia Pohlmeyer und Daniel Pohlmeyer, Ihre Zahnärzte in Rheine

Ihre Zahnärzte in Rheine

Bei uns wissen Sie, wer Sie behandelt: Dr. Julia Pohlmeyer, Praxisinhaberin mit Zertifizierungen in Ästhetik, Endodontologie und Implantologie, und Daniel Pohlmeyer, M. Sc. Beide nehmen sich Zeit, erklären jeden Schritt und behandeln so schonend wie möglich.

Fragen zu dieser Behandlung? Rufen Sie uns an unter 05971 6334 oder lernen Sie unser Praxisteam kennen.