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ZAHNKRONE: KOSTEN, FESTZUSCHUSS UND EIGENANTEIL

Ratgeber · 7 Minuten Lesezeit · Stand September 2026

Eine Krone in der Regelversorgung kostet 2026 rund 398 Euro. Davon zahlt die gesetzliche Kasse 239,03 Euro, wenn Sie kein Bonusheft führen, 278,87 Euro mit fünf und 298,79 Euro mit zehn lückenlosen Jahren. Alles darüber, etwa Vollkeramik, Gold oder besondere Labortechnik, zahlen Sie selbst. So weit die Zahlen. Was sie bedeuten, wovon Ihr Preis abhängt und wie Sie den Heil- und Kostenplan lesen, erklären wir hier. (Ohne Verkaufsdruck: Welche Krone für Sie sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam am Zahn, nicht am Katalog.)

Wovon der Preis einer Krone abhängt

Bundesweit kostet eine Krone meist zwischen 400 und 1.200 Euro. Die Spanne ist so groß, weil vier Dinge hineinspielen. Erstens das Material: Die Regelversorgung ist eine Krone aus Nichtedelmetall, im sichtbaren Bereich mit Keramik verblendet. Vollkeramik aus Zirkonoxid oder Lithiumdisilikat ist metallfrei und zahnfarben, dafür teurer. Gold ist heute selten, aber möglich. Zweitens der Zahn selbst: Ist wenig Substanz übrig, braucht er vorher einen Stiftaufbau. Reicht noch viel Zahn, genügt oft eine Teilkrone. Drittens das Labor. Zahntechnik ist bei einer Krone häufig der größte Posten, und Laborpreise unterscheiden sich je nach Region und Verfahren. Viertens der Zahnarzt: Vorbereitung, Abformung oder Scan, Einsetzen. Diese Leistungen werden für Kassenpatienten teils nach dem Kassenkatalog (BEMA), teils nach der privaten Gebührenordnung (GOZ) berechnet.

Festzuschuss 2026: die Tabelle für Kronen

Die gesetzliche Kasse zahlt keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag je Befund. Er richtet sich nach der Regelversorgung, also der Standardlösung für Ihren Zahn, und bleibt gleich, egal welche Krone Sie am Ende wählen. Die Beträge gelten bundeseinheitlich und werden jedes Jahr neu festgelegt.

Befund 60 %
ohne Bonus
70 %
5 Jahre Bonusheft
75 %
10 Jahre Bonusheft
100 %
Härtefall
1.1 Vollkrone bei weitgehend zerstörtem Zahn 239,03 € 278,87 € 298,79 € 398,39 €
1.2 Teilkrone bei großem Substanzverlust 274,36 € 320,09 € 342,95 € 457,27 €
1.3 Zuschlag Verblendung im sichtbaren Bereich 80,66 € 94,11 € 100,83 € 134,44 €
1.4 Zuschlag Stiftaufbau 50,11 € 58,46 € 62,64 € 83,52 €

Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen, Stand 2026. Die Zuschläge 1.3 und 1.4 kommen zur Vollkrone hinzu, wenn der Befund es vorsieht.

Ein Beispiel: Für einen Backenzahn mit Vollkrone ohne Bonusheft bekommen Sie 239,03 Euro. Für einen Frontzahn kommt der Zuschlag für die Verblendung dazu, zusammen 319,69 Euro. Mit zehn Jahren Bonusheft wären es 399,62 Euro. Der Rest der Rechnung ist Ihr Eigenanteil.

Grafik: Eigenanteil bei einer Zahnkrone, Festzuschuss der Kasse 2026 gegen Gesamtkosten für Regelversorgung, Vollkeramik und Bonusheft
Der Zuschuss bleibt gleich, die Wahl der Krone bestimmt Ihren Eigenanteil. Der Vollkeramik-Preis ist ein Beispiel.

Welche Zuschuss-Stufe gilt für Sie?

Zwei Angaben, und Sie wissen, mit welchem Prozentsatz der Regelversorgung Sie rechnen können.

Wie lückenlos ist Ihr Bonusheft?

Könnte die Härtefallregelung greifen (geringes Einkommen, Bürgergeld, BAföG)?

Regelversorgung, gleichartig, andersartig

Diese drei Wörter stehen auf jedem Heil- und Kostenplan, und sie entscheiden, wie abgerechnet wird. Regelversorgung ist die Standardlösung, die die Kasse für Ihren Befund vorsieht, bei einer Krone also Nichtedelmetall, im Sichtbereich verblendet. Gleichartig heißt: dieselbe Art von Versorgung, aber aufwendiger, zum Beispiel eine Vollkeramikkrone dort, wo die Regelversorgung eine Metallkrone vorsieht. Der Festzuschuss bleibt, den Mehraufwand zahlen Sie privat. Andersartig ist eine ganz andere Lösung, etwa eine Implantatkrone statt einer Brücke. Dann wird die gesamte Behandlung privat berechnet, und die Kasse erstattet Ihnen den Festzuschuss hinterher. Der Zuschuss ist in allen drei Fällen derselbe. Sie entscheiden nur, wie viel Sie obendrauf legen.

Der Heil- und Kostenplan: so lesen Sie ihn

Vor jeder Krone bekommen Sie von uns einen Heil- und Kostenplan, kurz HKP. Er zeigt den Befund im Zahnschema, die Regelversorgung, unsere Therapieplanung, den Festzuschuss und die geschätzten Gesamtkosten. Die Differenz ist Ihr Eigenanteil. Den Plan reichen Sie bei Ihrer Kasse ein, sie genehmigt ihn, erst dann beginnt die Behandlung. Ein genehmigter Plan ist sechs Monate gültig. Sie dürfen ihn übrigens auch einem zweiten Zahnarzt zeigen, eine Zweitmeinung ist Ihr gutes Recht. Und nach dem Einsetzen gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren auf den Zahnersatz.

Krone am selben Tag: der digitale Weg

Der Abdruck mit der Löffelmasse, bei dem man den Würgereiz unterdrückt, ist bei uns die Ausnahme. Wir scannen den beschliffenen Zahn mit einer kleinen Kamera, der digitale Intraoralscan liefert ein exaktes 3D-Modell. Daraus fertigen wir Keramikkronen häufig direkt in der Praxis, oft am selben Tag. Sie kommen morgens mit einem kaputten Zahn und gehen nachmittags mit der fertigen Krone, ohne Provisorium und ohne zweiten Termin. Bei bestimmten Keramiken, die im Ofen gesintert werden, gibt es eine kurze provisorische Phase. Wie das für Brücken und Prothesen aussieht, lesen Sie auf unserer Seite zum Zahnersatz.

So sparen Sie ohne Reue

Das Bonusheft ist der einfachste Hebel: Einmal im Jahr zur Kontrolle, stempeln lassen, und nach fünf Jahren steigt der Zuschuss auf 70 Prozent, nach zehn auf 75. Eine Lücke wirft Sie zurück, danach zählt das Heft ab dem nächsten lückenlosen Fünfjahresblock wieder. Die Härtefallregelung verdoppelt den Zuschuss für Menschen mit geringem Einkommen, die Regelversorgung ist dann komplett abgedeckt. Den Antrag stellen wir gern mit Ihnen. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich nur, wenn Sie sie abschließen, bevor eine Krone im Raum steht. Laufende oder angeratene Behandlungen sind fast immer ausgeschlossen. Und beim Vergleich von Laborpreisen gilt: Der günstigste Kostenvoranschlag ist nur dann ein Gewinn, wenn Passung, Nacharbeit und Gewährleistung stimmen. Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen die Unterschiede offen.

Erst der Plan, dann die Krone. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, Sie bekommen den Heil- und Kostenplan mit allen Zahlen.

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Die günstigste Krone ist übrigens die, die Sie nie brauchen. Was regelmäßige Vorsorge kostet und was die Kasse dazugibt, steht im Ratgeber zur professionellen Zahnreinigung.

Häufige Fragen

Wie lange hält eine Zahnkrone?

Zehn bis fünfzehn Jahre sind üblich, viele Kronen halten deutlich länger. Entscheidend sind die Pflege der Zahnfleischränder, regelmäßige Kontrollen und eine Zahnreinigung, die um die Krone herum sauber arbeitet.

Zahlt die Kasse auch bei einer Vollkeramikkrone?

Ja, den Festzuschuss bekommen Sie unabhängig vom Material. Er richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Krone. Die Mehrkosten der Vollkeramik gegenüber der Regelversorgung tragen Sie selbst.

Was passiert, wenn mein Bonusheft eine Lücke hat?

Dann gilt wieder der Grundzuschuss von 60 Prozent. Ab dem nächsten Jahr zählt das Heft neu: Nach fünf lückenlosen Jahren sind es wieder 70 Prozent, nach zehn 75. Es lohnt sich also, ab sofort weiterzustempeln.

Krone, Teilkrone oder Füllung: was ist richtig?

Das entscheidet die Menge an gesundem Zahn, die übrig ist. Kleine und mittlere Defekte verschließen wir mit einer Füllung, große mit einem Keramik-Inlay oder einer Teilkrone. Erst wenn der Zahn weitgehend zerstört ist, braucht er eine Vollkrone.

Wie lange ist der Heil- und Kostenplan gültig?

Sechs Monate ab Genehmigung durch die Kasse. Ändert sich der Befund in der Zwischenzeit, stellen wir einen neuen Plan.

Muss ich den Eigenanteil sofort bezahlen?

Nein. Die Rechnung bekommen Sie nach dem Einsetzen der Krone. Den Kassenanteil der Regelversorgung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab, Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil.

Dr. Julia Pohlmeyer und Daniel Pohlmeyer, Ihre Zahnärzte in Rheine

Ihre Zahnärzte in Rheine

Bei uns wissen Sie, wer Sie behandelt: Dr. Julia Pohlmeyer, Praxisinhaberin mit Zertifizierungen in Ästhetik, Endodontologie und Implantologie, und Daniel Pohlmeyer, M. Sc. Beide nehmen sich Zeit, erklären jeden Schritt und behandeln so schonend wie möglich.

Fragen zu dieser Behandlung? Rufen Sie uns an unter 05971 6334 oder lernen Sie unser Praxisteam kennen.